Aspartam

Aspartam im Fitness Lexikon erklärt

Zucker gilt allgemein als „Dickmacher“, weshalb viele Menschen auf einen Zuckerersatz namens Aspartam zurückgreifen, der auch als E 951 bekannt ist.

Christian Engel
Autor: Christian Engel
Liz. Coach für Training und Ernährung
aktualisiert am: 23.02.2022

Was Du über Aspartam wissen solltest

Aspartam ist ein Zuckerersatzstoff, der in vielen Produkten anstelle von Zucker eingesetzt wird, um das Lebensmittel zu süßen. Im Gegensatz zu Zucker wird Aspartam jedoch künstlich aus Aminosäuren hergestellt, weshalb der Zuckerersatz auch unter der Bezeichnung E 951 in der Liste der Inhaltsstoffe erscheint. Was viele jedoch nicht wissen: Aspartam bringt keineswegs weniger Kalorien mit als Zucker, allerdings braucht man aufgrund der Süße deutlich weniger, weshalb Aspartam als kalorienarme Zuckeralternative gilt.

Was ist Aspartam?

Hinter dem Namen Aspartam verbirgt sich ein Zuckerersatz, der auch allgemein als Süßstoff bekannt ist. Im Gegensatz zu anderen Zuckerersatzstoffen wird Aspartam in vielen Lebensmitteln geschätzt, weil der Süßstoff sich durch eine natürliche Süße auszeichnet, während andere Zuckerersatzstoffe oft leicht bitter schmecken.

Im Gegensatz zu Haushaltszucker – einem natürlichen Zucker – wird Aspartam künstlich hergestellt. Als Grundlage dienen die beiden Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin, die mit dem Alkohol Methanol vermischt werden. Dabei wurde Aspartam eher zufällig im Jahre 1965 von dem Chemiker James M. Schlatter entdeckt, der in Chicago bei der Searle Company, einem pharmazeutischen Unternehmen, tätig war. 1981 wurde der Süßstoff dann für Trockenprodukte zugelassen, während er seit 1993 auch für die Herstellung von anderen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Süßwaren oder Getränke, eingesetzt werden darf.

Verglichen mit normalem Haushaltszucker hat Aspartam zwar genauso viele Kalorien (4 kcal pro Gramm), allerdings schmeckt der Zuckerersatzstoff wesentlich süßer. Aufgrund seiner Süßkraft wird für das Süßen von Lebensmitteln daher deutlich weniger Aspartam benötigt, was sich wiederum positiv auf die gesamte Kalorienmenge auswirkt. Aus diesem Grund wird Aspartam schon seit vielen Jahren als kalorienarmer Zuckerersatz gehandelt, der angenehm süß und keinesfalls künstlich schmecken soll.

Aspartam steht allerdings in der Kritik, da man derzeit davon ausgeht, dass der synthetische Süßstoff sich womöglich nachteilig auf die Gesundheit auswirken kann. Dies soll vor allem Menschen betreffen, die unter Phenylketonurie leiden. Hierbei soll es sich um eine seltene Stoffwechselkrankheit handeln, bei der die Betroffenen nicht in der Lage sind, die aufgenommene Aminosäure Phenylalanin zu verstoffwechseln. Diese Aminosäure soll sich dann, da sie die Blut-Hirn-Schranke überwinden kann, in größeren Mengen im Gehirn anreichern können.

Welche Lebensmittel können Aspartam enthalten?

Aspartam ist mittlerweile in vielen Lebensmitteln enthalten, die allgemein als „kalorienarm“ gelten und als „Wellness- oder Light-Produkte“ bezeichnet werden. In erster Linie sind es Getränke, die sehr gerne mit Aspartam gesüßt werden, allerdings kann der synthetische Zuckerersatz auch in anderen Lebensmitteln enthalten sein, die weniger Kalorien enthalten, aber genauso süß schmecken sollen wie Lebensmittel mit normalem Haushaltszucker. Hierzu gehören vor allem fertige Desserts, Eiscremes und Kaugummis, die oft nicht nur mit den Bezeichnungen Aspartam oder E 951, sondern auch mit anderen Begriffen, wie zum Beispiel „Amino-Sweet“ oder „NutraSweet“ deklariert werden.

Wie viele Kalorien hat Aspartam?

Aspartam hat – ebenso wie gewöhnlicher Haushaltszucker – 4 kcal, obwohl der synthetische Zucker sehr gerne für die Herstellung von Light-Produkten verwendet wird. Allerdings ist Aspartam auch sehr viel süßer als Zucker, weshalb die Menge auch viel geringer ist, um eine mit Haushaltszucker vergleichbare Süßkraft zu erzielen.

Kann Aspartam zu Übergewicht führen?

Aspartam ist wesentlich süßer als Zucker, weshalb die Menge, die zum Süßen von Lebensmitteln benötigt wird, meist geringer ausfällt. Trotzdem steht Aspartam in Verdacht, Heißhungerattacken zu verursachen, indem es wie Glukose wirken soll. Nach dem Verzehr kann der Blutzuckerspiegel daher genauso ansteigen wie nach dem Konsum von Lebensmitteln mit Haushaltszucker, sodass der Körper Nachschub verlangt, sobald der Blutzuckerspiegel wieder abfällt. Dieses ständige Auf und Ab kann wiederum Heißhungerattacken verursachen, die zu einer Gewichtszunahme führen können.

Andererseits nimmt man an, dass die Gewichtszunahme womöglich auch durch einen verstärkten Verzehr von kalorienreduzierten Lebensmitteln zustande kommen könnte, die dem Verbraucher suggerieren, dass Light-Produkte kaum Kalorien enthalten. Dies ist ein Trugschluss.

Einnahme von Aspartam

Aspartam ist gewöhnlich in bestimmten Lebensmitteln enthalten. Über die erlaubte Menge, die allgemein als „unbedenklich“ gilt, herrscht allerdings keine Einigung. In der EU beträgt die maximale tägliche Zufuhr von Aspartam 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, während in den USA 50 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht erlaubt sind.

Fazit

Apartam ist eine Zuckeralternative, die in der Vergangenheit immer wieder in Kritik geraten ist. Sie gilt allgemein als kalorienarm, obwohl sie genauso viele Kalorien enthält wie gewöhnlicher Haushaltszucker. Da Aspartam jedoch um ein Vielfaches süßer ist als Zucker, wird von dem Zuckerersatz auch weniger verwendet, wodurch wiederum weniger Kalorien verzehrt werden.

Nichtsdestotrotz steht Aspartam in Verdacht, für eine Gewichtszunahme verantwortlich zu sein, da der Zuckerersatz einerseits Heißhungerattacken verursachen soll und andererseits in vielen „Light-Produkten“ enthalten ist, die vor allem bei einer Diät verstärkt verzehrt werden. Der synthetische Zucker, der aus Methanol und den beiden Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin hergestellt wird, ist hauptsächlich in Fertigprodukten und Kaugummis enthalten. Die maximale Zufuhr liegt in der EU bei 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, die für gewöhnlich nicht erreicht wird und als unbedenklich gilt.